Finanzierung

Viele Unterstützungs- und Betreuungsleistungen können über die Pflegeversicherung finanziert werden. Welche finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, hängt vom anerkannten Pflegegrad ab. Verschiedene Leistungen können miteinander kombiniert werden, sodass eine individuelle Unterstützung im Alltag möglich wird.

Leistungen der Pflegeversicherung

Pflegegrad Pflegegeld / Monat Pflegesachleistungen / Monat Entlastungsbetrag / Monat Umwidmung (max. 40%)
Pflegegrad 1 131 € nicht möglich
Pflegegrad 2 347 € 796 € 131 € 318 €
Pflegegrad 3 599 € 1.497 € 131 € 598 €
Pflegegrad 4 800 € 1.859 € 131 € 743 €
Pflegegrad 5 990 € 2.299 € 131 € 919 €

Pflegegeld

Das Pflegegeld wird gezahlt, wenn die Pflege überwiegend durch Angehörige, Freunde oder andere private Helfer organisiert und übernommen wird. Es wird monatlich direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und dient als Anerkennung für diese private Unterstützung.

Alltagshelfer oder Betreuungsdienste werden in der Regel nicht über das Pflegegeld finanziert. Unsere Leistungen werden stattdessen über andere Leistungen der Pflegeversicherung abgerechnet – zum Beispiel über den Entlastungsbetrag oder durch die Umwidmung von Pflegesachleistungen.

Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen werden genutzt, wenn ein ambulanter Pflege- oder Betreuungsdienst Leistungen erbringt. Diese Leistungen werden in der Regel direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

Dazu können zum Beispiel Unterstützung im Haushalt, Betreuung im Alltag oder Begleitdienste gehören – sofern der Anbieter entsprechend anerkannt ist.

Entlastungsbetrag

Alle Pflegebedürftigen haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 €. Dieser Betrag ist zweckgebunden und kann beispielsweise genutzt werden für:

  • Unterstützung im Haushalt
  • Betreuung und Gesellschaft
  • Begleitung im Alltag
  • anerkannte Unterstützungsangebote

Umwidmung von Pflegesachleistungen

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können bis zu 40 % ihres Budgets für Pflegesachleistungen für sogenannte Unterstützungsangebote im Alltag nutzen.

Wenn die Pflegesachleistungen nicht vollständig genutzt werden, kann ein Teil dieses Budgets für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen verwendet werden.

Dadurch können zusätzliche Leistungen finanziert werden, die den Alltag erleichtern – beispielsweise Hilfe im Haushalt, Begleitdienste oder gesellschaftliche Betreuung.

Unser Tipp:

Die Kombination der verschiedenen Leistungen ist oft komplex. In einem kostenlosen Erstgespräch erklären wir Ihnen gerne, welche Finanzierungsmöglichkeiten in Ihrer persönlichen Situation genutzt werden können.
Rufen Sie uns gerne an.